§ 1 – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Rühle Klavierbau (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen, sofern nicht ausdrücklich zwischen diesen Gruppen unterschieden wird.
§ 2 – Leistungsangebot
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen im Bereich Klavier und Flügel:
Leistungsbereich Beschreibung Klavierstimmung
Fachgerechtes Stimmen von Klavieren und Flügeln aller Bauarten
Restauration
Vollständige oder teilweise Restaurierung historischer und moderner Instrumente
Oberflächenbearbeitung
Politur, Lackierung, Furnierarbeiten und Gehäusepflege
Einbausysteme
Einbau und Kalibrierung von Player-Systemen, Dämpfungssystemen u. Ä.
Spiel- & Klanggestaltung
Regulierung der Mechanik, Intonation, Stimmstabilisierung
Klavierbau / Neubau
Individueller Instrumentenbau nach Kundenwunsch
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem Auftragsschreiben.
§ 3 – Vertragsschluss
Die Leistungsbeschreibungen auf der Website und in Angeboten des Auftragnehmers stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Auftragserteilung (invitatio ad offerendum).
Ein Vertrag kommt zustande durch:schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oderBeginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nach Vorlage eines Angebots.
Für Aufträge mit einem Auftragswert über 500,00 € ist grundsätzlich eine schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich.
§ 4 – Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Fahrkosten, Verbrauchs- und Ersatzmaterialien werden gesondert berechnet und im Angebot ausgewiesen.
Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Aufträgen ab 1.000,00 € kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
Barzahlung, Überweisung sowie gängige elektronische Zahlungsweisen werden akzeptiert. Schecks werden nicht angenommen.
§ 5 – Ausführung der Arbeiten
Termine und Fristen sind soweit möglich verbindlich, gelten jedoch nicht als fixe Leistungsfristen, sofern nicht schriftlich als solche vereinbart.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Instrument zugänglich, spielbereit und stimmbar ist (bei Stimmungen: Instrument steht mindestens 2 Stunden im Arbeitsraum bei Raumtemperatur).
Werden bei der Ausführung unvorhergesehene Mängel oder ein erhöhter Arbeitsaufwand festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Mehrkosten bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Fachbetriebe zu vergeben.
§ 6 – Gewährleistung
Für Mängel der erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 634 ff. BGB).
Die Gewährleistungsfrist beträgt:2 Jahre für Handwerksleistungen gegenüber Verbrauchern1 Jahr für Handwerksleistungen gegenüber Unternehmern (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB, abgekürzt)
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die entstehen durch:unsachgemäße Behandlung oder Lagerung des Instruments durch den Auftraggeber,extreme Klimabedingungen (Feuchtigkeit, Temperatur) außerhalb der empfohlenen Werte,Eingriffe durch Dritte nach Leistungserbringung.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
§ 7 – Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden an bereits beschädigten, stark abgenutzten oder in schlechtem Zustand befindlichen Instrumenten, die trotz vorheriger Hinweise in Auftrag gegeben werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit der Schaden kausal auf den Vorschaden zurückzuführen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 8 – Eigentumsvorbehalt / Materialien
Eingebaute Materialien, Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Beschafftes Material, das nicht verbaut wird, kann dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt oder vom Auftragnehmer einbehalten werden.
§ 9 – Aufbewahrung und Einlagerung
Instrumente, die zur Bearbeitung beim Auftragnehmer verbleiben, werden sorgfältig aufbewahrt.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, das Instrument innerhalb von 14 Tagen abzuholen oder die Lieferung zu vereinbaren.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer eine angemessene Einlagerungsgebühr berechnen.
§ 10 – Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
§ 11 – Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Sitz des Auftragnehmers (Obersulm, Baden-Württemberg).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Rühle Klavierbau
Obersulm-Willsbach · 74182
Baden-Württemberg, Deutschland
Stand: Juni 2026
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Professionelle Silent-System-Nachrüstungen bieten wir in ganz Deutschland an.
Obersulm
Luizhofen 1, 74182 Obersulm-Willsbach
Karlsruhe
Werkstatt (Termine nach Vereinbarung)
T: +49 176 458 17 125
Mo – Fr: 09:00 – 18:00 Uhr
Sa: nach Vereinbarung
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